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   BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15   

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BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15 (https://dejure.org/2015,30517)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2015 - 4 BN 30.15 (https://dejure.org/2015,30517)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 4 BN 30.15 (https://dejure.org/2015,30517)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen nicht über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung; Erklärung einer Klosterinsel zur Welterbestätte; Festsetzung eines Außenbereichsgrundstückes als nicht überbaubare Fläche

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen nicht über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung; Erklärung einer Klosterinsel zur Welterbestätte; Festsetzung eines Außenbereichsgrundstückes als nicht überbaubare Fläche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10

    Verletzung des Abwägungsgebots

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).

    Ob diese Würdigung den Anforderungen gerecht wird, die an die gerichtliche Abwägungskontrolle zu stellen sind, ist einer rechtsgrundsätzlichen Prüfung nicht zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 Rn. 5).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Diese müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von einer Bebauung ganz ausschließen, denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 = juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 = DVBl 1971, 746 ).

    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Schränkt sie bestehende Baurechte ein, hat sie darüber hinaus auch die Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen nach den §§ 39 ff. BauGB in die Abwägung einzustellen (zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Allerdings setzt eine wirksame städtebauliche Planung voraus, dass hinreichend gewichtige, städtebaulich beachtliche Allgemeinbelange für sie bestehen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, dass die in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Belange weder abschließend sind noch in ihrer Zusammenstellung einen Vorrang in sich oder gegenüber privaten Belangen enthalten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 1. November 1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Gesetzlich vorprogrammiert ist weder, welche der in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten oder sonstigen Belange bei der Planung zu berücksichtigen sind, noch mit welchem Gewicht sie bei der Abwägung zu Buche schlagen (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 57 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 ).
  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Aus diesem Grund lässt sich ein auch nur relativer Vorrang des einen benannten Belangs gegenüber einem anderen nicht abstrakt festlegen (BVerwG, Beschluss vom 5. April 1993 - 4 NB 3.91 - BVerwGE 92, 231 ; siehe ferner Beschluss vom 28. Juni 1993 - 4 NB 23.93 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 67 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Diese müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von einer Bebauung ganz ausschließen, denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 = juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 = DVBl 1971, 746 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

  • BVerwG, 13.08.2015 - 4 B 15.15

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

  • BVerwG, 28.01.1992 - 4 B 21.92

    Vorhandensein privatnütziger Stellplätze als Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • BVerwG, 15.11.1989 - 4 NB 28.89

    Abwägungsfehler infolge Verletzung der Planungsleitsätze und Optimierungsgebote

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 10 S 51.21

    Was ist ein "Baugrundstück"?

    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, besteht weder auf der Ebene der Planabwägung (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - BVerwG 4 BN 30.15 -, juris Rn. 5) noch auf der vorgelagerten Ebene der Planerforderlichkeit.
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.937

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Die Antragsgegnerin ist schließlich auch nicht der sich aus § 1 Abs. 7 BauGB ergebenden Anforderung gerecht geworden, den möglichen Umfang zu leistender Entschädigungen nach den §§ 39 ff. BauGB für mit dem Bebauungsplan verbundene nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet in ihre Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.10.2015 - 4 BN 30.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.4.2015 - 1 N 13.1138 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.781

    Überplanung einer Tongrube als Erholungsgebiet und Anschauungsobjekt für

    Der Antragsgegner ist schließlich auch nicht der sich aus § 1 Abs. 7 BauGB ergebenden Anforderung gerecht geworden, den möglichen Umfang zu leistender Entschädigungen nach den §§ 39 ff. BauGB für mit dem Bebauungsplan verbundene nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet in seine Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.10.2015 - 4 BN 30.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.4.2015 - 1 N 13.1138 - juris Rn. 35).
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